Mietbestimmungen für
die Benutzung der Bannfestivale-Bar
ALLGEMEINE
MIETBESTIMMUNGEN:
Für Terminabklärungen und
Reservationen sind die unten aufgeführten Kontaktpersonen zuständig.
Bei einem Mietverhältnis wird dem Mieter ein Mietvertrag im Doppel
zugestellt. Der durch den Mieter unterzeichnete Vertrag ist der
Kontaktperson innerhalb einer Woche zu retournieren. Erst nach
Erhalt des unterzeichneten Mietvertrages ist das Mietverhältnis
gültig.
Der Miet-Betrag ist, bis 30 Tage nach der Durchführung der
Veranstaltung, mit dem zum Mietvertrag beigelegtem Einzahlungsschein
oder Cash bei der Kontaktperson zu begleichen.
Die Mietsachen werden auf eigene
Gefahr der Mieter und deren Gästen betrieben. Der Mieter
verpflichtet sich zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung auf
seine Kosten. Der Vermieter haftet weder für Personen- noch für
Sachschäden. Bei mehrtägigen Einsätzen am gleichen Ort, sorgt der
Mieter für die sichere Unterbringung der Mietgegenstände und haftet
für deren Unversehrtheit. Der Mieter versichert die Aktion während
der gesamten Dauer, gegen alle Risiken auf eigene Rechnung. Für
fahrlässige oder vorsätzliche Schäden durch Dritte während des
Anlasses haftet der Mieter voll.
ZUSAMMENSTELLUNG DER
BARELEMENTE:
Obere und untere Abstellflächen
aus lackierten Holzplatten, Aufbauelemente aus
verzinkten
Stahlgestellen. Maximale Bar-Länge (je nach eingesetzten
Winkelelementen) ca. 25m.
Durch Elementbau mehrere Grundrisse möglich:
- 10 Elemente, Länge pro Element
2m
- 1 Element, Länge 1m
- 2 Winkelelemente 90° (aussen)
- 2 Winkelelemente 90° (innen)
- 2 Winkelelemente 45° (aussen)
- 2 Winkelelemente 45° (innen)
- Frontabdeckung pro Barelement
zum Einrasten: Leicht transparentes Stoff-Tuch (Grau/Silber)
MIETPREISE:
Die Kosten beziehen sich auf die
Mietdauer von max. 3 Tage. Mietpreis für längere Mietdauer nach
Absprache.
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